Brinker & Partner - Rechtsanwälte

Der gescheiterte Immobilien-Fonds

Bedauerlicher Weise scheitern viele der insbesondere in den 90er-Jahren gegründeten geschlossenen Immobilien-Fonds. Die Begründungen, mit denen die Anleger konfrontiert werden, sind vielfältig.
Da die Anleger sehr häufig erhebliche Summen in die Fonds eingebracht haben und in vielen Fällen auch noch ein Darlehen aufgenommen haben, um eine größere Summe einlegen zu können und noch mehr Steuern zu sparen, sind die Verluste erheblich. Die Anleger können ihre wirtschaftlichen Einbußen nicht einfach abschreiben.

Der Totalverlust stellt zudem ein Risiko dar, auf das die meisten Anleger von ihrer Bank oder dem vermittelnden Institut nicht hingewiesen wurden. Er kommt gänzlich überraschend.

In dieser Situation suchen viele Anleger nach rechtlicher Hilfe.

Die Bandbreite ist groß, die Möglichkeiten müssen allerdings genau geprüft werden, um Anleger nicht in sinnlose Prozesse zu treiben, sondern mit echter Erfolgschance voranzubringen.

Wir begleiten die Anleger verschiedener Immobilien-Fonds durch die Phase der Forderung nach Schadenersatz.

Scheitern einer Fonds-Anlage:
Gründe und Zukunftsaussichten

Wenn die Beteiligung an einem Immobilien-Fonds scheitert, beginnt für die Anleger die Suche nach den Ursachen und den zukünftigen Aussichten.
Wenn sich herausstellt, dass das Scheitern nicht auf die allgemeinen "Probleme des Marktes" zurückzuführen ist, stellt sich darüber hinaus die Frage nach der Verantwortung.

Für die Anleger eines (geschlossenen) Immobilien-Fonds gibt es im Wesentlichen zwei Blickrichtungen bei dieser Frage:


I. Klage gegen Fonds-Verantwortliche

Zum einen wurde die Anlage mit einem Prospekt beworben und der Fonds wurde verwaltet. Der Anleger kann sich daher ggfs. gegen die Verantwortlichen des Fonds wenden.

Hier kommt beispielsweise derjenige oder diejenigen in Betracht, die im Prospekt als Initiatoren auftreten. Außerdem kommen diejenigen in Betracht, die im Prospekt oder im Zusammenhang mit dem Prospekt besonderes Vertrauen beanspruchen.

II. Klage gegen Anlagevermittler

Zum anderen kann sich der Anleger ggfs. an denjenigen wenden, der ihm die Anlage empfohlen hat. Dies ist in den meisten Fällen eine Bank - oft die eigene Hausbank - oder ein Anlagevermittler.

Besonders trifft viele Anleger, dass die "gute Empfehlung" von Personen stammte, denen sie im Hinblick auf finanzielle Entscheidungen besonderes Vertrauen entgegen brachten. Gerade der Berater der eigenen Hausbank oder der Finanzoptimierer, der für Ersparnisse sorgen sollte, empfielt eine Investition, bei der der Anleger letztlich sein Geld verliert.

Den Anlegern stellt sich hier oft die Frage, wieso sie nicht gewarnt wurden. Warum solche Anlagen überhaupt verkauft werden durften. Ob Fachleute nicht im Vorhinein prüfen, was sie da verkaufen.

Die Anleger sind zwar zunächst einmal nicht zu beneiden, aber sie sind weder rechtlos noch hilflos.

I. Vorgehen gegen die Verantwortlichen des Immobilien-Fonds



Einerseits können Mängel bereits im Prospekt nachgewiesen werden. Wenn eine Anlage unter falschen Angaben beworben wird, oder (grob) fehlerhafte Prognosen zugrunde gelegt werden. (Prospekthaftung)

Andererseits können Ansprüche auch aus diversen Geschäftsführungsmaßnahmen entstehen, die dem Interesse der Gesellschaft und damit der Anleger schaden.

Hier muss bei einem Fonds geprüft werden, in wie weit, die Einzelnen Handelnden zur Verantwortung gezogen werden können.

Die Ansprüche richten sich dann gegen die sog. "Hintermänner" des Fonds und die Geschäftsführung.

Da die Ansprüche aller Anleger hier parallel laufen, bieten sich Klagen jeweils mehrerer Anleger gemeinsam an, was zu Kostenersparnis führt.

Ziel ist die Durchsetzung der Schadenersatzansprüche gegen die Verantwortlichen der Fonds-Gesellschaft.

II. Vorgehen gegen die vermittelnde Bank / den Anlagevermittler



Die Anlage wurde fast allen Anlegern von einer Bank oder einem Kapitalanlagevermittler empfohlen.

Fast nie klärten die Vermittler darüber auf, dass auch andere Anlagen in Betracht kämen oder dass sie eine bestimmte Provision verdienten. Außerdem unterließen sie häufig die ausreichende Risiko-Aufklärung. Dies sind Aspekte, die für jedes Verhältnis Vermittler/Anleger gesondert geprüft werden müssen.

Hinzu kommt aber bei Fonds, die bereits Prospektfehler enthalten bzw. die Anlage von vorn herein fehlerhaft konzipiert war.

Banken / Kapitalanlagevermittler müssen dann, wenn sie sich Prospektaussagen zu eigen machen und diese zum Bewerben des Fonds benutzen, den Prospekt auf Plausibilität prüfen. Sie müssen also weitergehende Ermittlungen über dessen Inhalt anstellen und fachmännische Bewertungen vornehmen. Über das Ergebnis müssen sie den potentiellen Anleger aufklären. Immer wieder unterbleibt diese Prüfung ganz oder wird nur unzureichend durchgeführt. Der potentielle Anleger wird dann nicht ausreichend aufgeklärt und vertraut auf falsche Aussagen.

Dies führt zu Schadenersatzpflicht der Bank.




Derzeit bearbeiten wir im Besonderen die Fonds

Fundus Fonds Nr. 27 - Die Pyramide, Berlin

Fundus Fonds Nr. 29 - Gutenberg-Galerie, Leipzig




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