Brinker & Partner - Rechtsanwälte

SpielVO

Die neue Spielverordnung trat zum 01.01.2006 in Kraft. Die Vorlaufzeit war denkbar knapp. Da ist es nicht verwunderlich, dass die Automatenaufsteller ebenso wie die Kommunen, die die Umsetzung der neuen Regeln in die Praxis bewerkstelligen sollen, sehr unterschiedliche Auffassungen davon haben, was geht und was nicht.

Diese Vorstellungen, Ansichten und Rechtsprobleme haben sich aber auch ein Jahr später noch nicht wirklich angenähert. Im Gegenteil kommt nun eine große Zahl von Urteilen unterschiedlichster Gerichte hinzu, die voneinander abweichende Entscheidungen treffen und diese häufig nur unzureichend begründen oder schwer verständlich.

Wir haben uns im Auftrag unserer Mandanten mit den verschiedensten Problematiken rund um die neue SpielVO beschäftigt. Kernpunkte dabei waren die folgenden Themen:

Was gilt für Jackpotanlagen?

Welche Jackpotanlagen sind verboten? Gibt es Anlagen, die noch erlaubt sind? Wie kann man gegebenenfalls seine Rechte durchsetzen?

Was gilt für Gewinnspiele?

Darf der Unternehmer Gewinnspiele veranstalten? Wer darf / muss hieran teilnehmen, damit das Spiel zulässig ist? Müssen bestimmte Regeln beachtet werden, wenn ein Gewinnspiel veranstaltet wird? Darf das Gewinnspiel den Teilnehmer etwas kosten? Welche Gewinne dürfen ausgelobt werden?

Was gilt für FunGames / Unterhaltungsgeräte?

Welche sog. FunGames sind verboten? Gibt es noch erlaubte Geräte in diesem Bereich? Darf der Unternehmer die Geräte umbauen? Welche Folgen kann der Betrieb nicht zugelassener Geräte haben?

Welche Spiele darf der Unternehmer veranstalten und wie?

Viele Unternehmer haben eigene neue Konzepte entwickelt. Wir stehen Ihnen hierbei gern zur Seite und prüfen Ihre Ideen anhand der einschlägigen gesetzlichen Regelungen, zu denen auch die SpielVO gehört. Wir haben bereits für zahlreiche Konzepte Gutachten erstellt und die Entwicklung von Konzepten mit rechtlicher Beratung begleitet.

Wie darf eine Spielhalle eingerichtet werden?

Wie müssen die Aufstellplätze beschaffen sein? Wie müssen sie auf den vorhandnen Platz verteilt werden? Gibt es weitere Reglements bezüglich der Geräte? Welche Pflichten hat der Unternehmer bezüglich der Zulassungszeichen?




Neben der SpielVO sind diese Themen vielleicht für Sie von besonderem Interesse:

Umsatzsteuer nach altem und neuem Recht

Vergnügungssteuer

Sportwetten und Verwaltungsrecht

Sportwetten und Strafrecht

Gern helfen wir Ihnen auch bei allen anderen Rechtsproblemen! Sprechen Sie uns an.

Ihr Ansprechpartner in Sachen Spielhallen, Automatenaufstellung und Sportwetten ist RAin Dr. Frauke Gimpel




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