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Sportwetten und Casinos, Poker etc.Wir beschäftigen uns seit langem auch mit dem Thema der Sportwetten. Die Vermittlung von Sportwetten in das europäische Ausland verspricht gute Geschäfte. Aber wie ist sie rechtlich einzuordnen? Ist die Tätigkeit erlaubt? Unter welchen Bedingungen muss sie ausgeführt werden? Höchstrichterliche Urteile hätten Klarheit schaffen sollen, allerdings haben sie beinahe mehr Verwirrung geschaffen, als zuvor. Im Wesentlichen richtungsweisend sind hier die folgenden Urteile zu nennen: Urteil des EuGH in Sachen GambelliEuGH, 06.11.2003, C 101/01 Urteil des Bundesverfassungsgerichts in Sachen SportwettenBVerfG, 28.03.2006, 1 BvR 1054/01 Urteil des EuGH in Sachen PlacanicaEuGH, 06.03.2007, (Vorabentscheidungsersuchen des Tribunale di Larino, Tribunale di Teramo - Italien) - Strafverfahren gegen Massimiliano Placanica (C-338/04), Christian Palazzese (C-359/04), Angelo Sorricchio (C-360/04) Zudem gibt es eine Vielzahl von Urteilen von Verwaltungs- und Zivil- und Strafgerichte die in erheblichen Punkten voneinander abweichen. Letztlich bleiben für den Unternehmer viele Fragen im Nebel, obwohl es auf eine exakte Beantwortung gerade ankäme: Hier gibt es beispielsweise die Entscheidung des VG Köln, 21.09.2006, 1 K 5910/05, mit der eine Vorlage an den EuGH gesandt wurde, die sich gegen die Übergangsregelung des OVG NRW 28.06.2006, 4 B 961/06 richtet, sowie weitere Entscheidungen. Auch innerhalb einzelner Bundesländer besteht daher mitnichten eine klare Rechtslage. Weder im Ordnungs- und Gewerberecht, noch im Strafrecht, noch im Verwaltungsrecht herrscht wirklich Klarheit, sodass Unternehmer gut daran tun, sich rechtzeitig zu informieren und beraten zu lassen. In vielerlei Hinsicht kann man sich Ärger ersparen, indem man rechtzeitig handelt. Ordnungs-, Gewerbe und VerwaltungsrechtKann dem Unternehmer ein Ordnungsgeld drohen? Kann die Schließung des gesamten Betriebes drohen? Oder nur – aber immerhin auch – die Abräumung der Geräte verlangt werden? Werden Geräte beschlagnahmt oder eingezogen? Kann der Unternehmer Schadenersatz verlangen, wenn er zu Unrecht von solchen Maßnahmen betroffen ist? Diese – jedenfalls hauptsächlich – verwaltungsrechtlichen Fragen werden je nach Standort und entsprechender Rechtsprechung und Verwaltungspraxis von den Behörden sehr unterschiedlich gehandhabt. Welche Rechte der Unternehmer hat, ist dabei unserer Ansicht nach klar ermittelbar, die Behörden und Gerichte verfolgen aber nicht überall schon diese Linie. Hier besteht unserer Ansicht nach ein großer Beratungs- und Vertretungsbedarf. Viele Rechte hängen davon ab, rechtzeitig und richtig zu handeln. Sollte eine Verfügung zur Beendigung der Tätigkeit, dem Abräumen oder der Schließung ausgesprochen werden, muss man sich hiergegen rechtzeitig und fristgemäß zur Wehr setzen. Vieles spricht dafür, dass der Betrieb eine erlaubte Tätigkeit darstellt, sodass auch hier ein schnelles Handeln erforderlich ist – einerseits um den Betrieb vorläufig weiterführen zu können, andererseits um den Betrieb auf Dauer weiter aufrechterhalten zu können und letztlich, um für Zeiten der Schließung Schadenersatz einfordern zu können. StrafrechtIst der Unternehmer strafrechtlich verantwortlich? Kann gegen ihn ein entsprechendes Verfahren wegen illegalen Glückspiels (§ 284 StGB) eingeleitet werden? Droht gar eine Verurteilung nach § 284 StGB? SteuerrechtEs stellen sich aber immer wieder auch Fragen aus anderen Rechtsgebieten. Beispielsweise dem Steuerrecht: Wie ist der Betrieb der Geräte steuerlich zu qualifizieren? Die sehr zerrissene Rechtsprechung zum Thema Sportwetten hat zu einer völlig uneinheitlichen Situation geführt, in der die meisten Vermittler von Sportwetten nicht vollständig darüber informiert sind, wie sie verfahren sollen. Gern stehen wir unseren Mandanten auch in diesem Bereich zur Seite und unterstützen sie bei den jeweiligen Schritten. Auch im Bereich beispielsweise von Online-Casinos, Poker-Angeboten vor Ort oder im Internet, Spiel- oder Lotto-Vermittlung etc. besteht oft erheblicher Beratungsbedarf.
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