Staatshaftungsanspruch in Sachen USt-Altjahre
Wir erarbeiten gerade die Klageschrift zum Staatshaftungsanspruch für die USt aus Altjahren, also den vermeintlich festsetzungsverjährten Jahren. Die Klage wird vor Jahresende eingereicht.
Hintergrund ist, dass die USt auf Umsätze aus Glückspiel seit dem 01.01.1979 rechtlich fehlerhaft erhoben wurde, und den Unternehmern hier u.U. ein Anspruch aus dem gemeinschaftsrechtlichen Staatshaftungsanspruch des Europarechts zusteht.
Derzeit ist noch streitig, wann die Verjährung des europarechtlichen Staatshaftungsanspruchs eintritt. Möglich wäre aber die Verjährung zum 31.12.2008. Daher ist aus anwaltlicher Vorsicht zu empfehlen, die Klage vor dem 31.12.2008 einzureichen.
Um die Klage einreichen zu können, benötigen wir detaillierte Informationen über die Höhe des Schadens jedes einzelnen Beteiligten. Dieser ergibt sich unter anderem - aber nicht ausschließlich - aus der wegen Festsetzungsverjährung nicht zurückerlangten Umsatzsteuer auf Umsätze aus Geldspielgeräten. Über Details informieren wir Sie gern.
Bitte sprechen Sie uns rechtzeitig auf eine Staatshaftungsklage an, weil hier Vorarbeiten erforderlich sind und die Einreichung vor dem Ende des 31.12.2008 erforderlich ist. Wir werden uns bemühen, alle Anfragen zeitnah und ausführlich zu bearbeiten, können aber nicht garantieren, dass sehr späte Anfragen noch vollständig werden bearbeitet werden können.
Ihre Ansprechpartnerin in Sachen Staatshaftung ist Rechtsanwältin RAin Dr. Frauke Gimpel. Mein Sekretariat und ich sind telefonisch unter 02381-91592-17 zu erreichen.
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